Mehrzweckhalle

Die Halle (16×30 m) umfasst in Abhängigkeit der Bestuhlung 270 Sitzplätze und ist für folgende Zwecke geeignet: Hochzeit, Geburtstagsfeier, Familienfeier, Geschäftsfeier, Tagung, Seminar, Kongress, Trauung

Zusätzlich sind folgende Räumlichkeiten vorhanden:

  • Wirtschaftsräume (Küchenzeile, Schankraum)
  • Damen- und Herren-WC

Info: In der Ausstellungshalle dürfen aufgrund eines Lieferabkommens nur Biere und alkoholfreie Getränke nach dem Produktangebot der Kulmbacher Brauerei zum Ausschank kommen. Der Getränkebezug ist ausschließlich auf Grundlage der jeweils geltenden Preislisten vorzunehmen.

Benutzergebühren in Euro

 

 

 

Zeitraum Miete ink. NK Zzgl.MwSt. 19% Gesamtpreis in Euro
Mo,Di,Mi,Do 250,00 47,50 297,50
Fr.-So. (3 Tage) 1000,00 190,00 1190,00
Kaution pro Buchung 500,00
Benutzerordnung
Benutzerordnung der Ausstellungshalle am Hasenweg 2 in Bayreuth

 

zu § 7 Abs. 1 des Mietvertrages

1. Für Schäden an den Anlagen einschließlich der benutzten Einrichtungen, die durch die Benutzer verursacht werden, haften diese in voller Höhe. Dies gilt auch für Beschädigungen und Verunreinigungen von Geräten, Anlagen und Wegen sowie Sanitärräumen.

2. Der Verantwortliche oder die von ihm für die Ordnung aufgestellte Person hat sich nach Ende der Benutzungszeit davon zu überzeugen, dass die benutzten Räumlichkeiten ebenso sauber und geordnet sind wie zu Beginn. Jede Verunreinigung oder Unordnung ist sofort zu beseitigen.

3. Die vereinbarten Benutzungszeiten sind einzuhalten. Beim Verlassen der Halle hat der jeweils Verantwortliche für die Abschaltung der Beleuchtung und Schließung der Anlage zu sorgen.

4. Als Beauftragte des KZV Bayreuth I ist der Vermieter vertreten durch Firma MK berechtigt, die Benutzung der Anlage zu überwachen. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Sie sind befugt, Benutzer bei Verstößen gegen diese Benutzungsordnung von den Anlagen zu verweisen. Im Wiederholungsfalle kann der Verein den Benutzern das Betreten der Anlage verbieten. Treten wiederholt Verstöße auf, so kann der Verein bzw. Veranstalter von der Benutzung gänzlich ausschließen.

5. Die Vorschriften der Benutzungsordnung gelten bei gesellschaftlichen, kulturellen und sonstigen Veranstaltungen entsprechend.Die Austellungshalle wird nicht zum Zwecke der Abhaltung von öffentlichen Vergnügungsveranstaltungen im Sinne von Art. 19 Landestraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) vermietet.

6. Die vorstehende Benutzungsordnung tritt mit der Inbetriebnahme der Halle in Kraft.

7. Die rechtliche Verantwortung für den KZV B 843 Bayreuth I trägt der eingetragener 1.Vorsitzender des Kaninchenzuchtvereins Bayreuth I und Umgebung e.V.

Bayreuth, den 01.01.2017

Sie sind an der Anmietung unserer Räumlichkeiten interessiert?

+49 15117362108

+49 1718250295

ab 16 Uhr

Wir sind Mitglied im Zentralverband Deutscher Rasse-Kaninchenzücher e.V.

und im Verband Bayerischer Rasse-Kaninchenzüchter e.V.